Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel der Ausgabe April 2024:

Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen

Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen

Ende Februar hat der Nationalrat zwei Änderungen des Einkommensteuergesetzes beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung dieses Artikels noch abzuwarten).

Sonderausgabe Kirchenbeitrag

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Obergrenze der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wurde von bisher € 400,00 auf € 600,00 ab 2024 erhöht.

Freigrenzen für sonstige Bezüge

Erhält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgebenden bestimmte sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (wie zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), wird die Lohnsteuer für diese sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels mit festen Steuersätzen gesondert berechnet.

Geregelt ist unter anderem auch, dass die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit diesen festen Steuersätzen unterbleibt, wenn das Jahressechstel höchstens € 2.100,00 (Freigrenze) beträgt. In 2024 ist für diese Freigrenze (gemäß § 67 Abs. 1, aber auch § 41 Abs. 4, und § 77 Abs. 4) statt dem Betrag € 2.100,00 der Betrag € 2.447,00 anzuwenden.

Auch die Grenze von derzeit € 2.000,00 für 2024 wird angepasst, welche bei einem Jahressechstel bis € 25.000,00 bei Anwendung der 30 % Steuersatz heranzuziehen ist. Wurden die höheren Beträge für diese Lohnzahlungszeiträume noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgebende für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30.6.2024 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

Stand: 27. März 2024

Bild: SewcreamStudio - stock.adobe.com

Autor

Kanzleimarketing für Steuerberater by Atikon.com
Mag. Karoline Schachinger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Karoline Schachinger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater work Kapellenweg 4 4655 Vorchdorf Österreich work +43 (0) 7614 - 53 50 www.wt-schachinger.at
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369