Sie sind hier:

Steuernews für Klienten

Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2023:

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

Autor

Kanzleimarketing für Steuerberater by Atikon.com
Mag. Karoline Schachinger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Karoline Schachinger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater work Kapellenweg 4 4655 Vorchdorf Österreich work +43 (0) 7614 - 53 50 www.wt-schachinger.at
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369