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Steuernews für Klienten
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Weitere Artikel der Ausgabe Jänner 2024:
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Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten. Artikel lesen
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Bausparprämie 2024
Jährliches Update zur Bausparprämie. Artikel lesen
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Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?
Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen ab Jänner 2024. Artikel lesen
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Welche steuerlichen Gesetzesvorhaben wurden im Dezember vom Nationalrat noch beschlossen?
Änderungen des Gesellschaftsrechts, Steuerbefreiung für bestimmte Mitarbeiterbeteiligungen und eine Reform der Gemeinnützigkeit. Artikel lesen
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Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Sozialversicherung erhöht die Zinsen. Artikel lesen
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Kunde zahlt nicht: Was tun?
Kontrolle des Zahlungseingangs, Verjährung, Mahnungen, Inkasso, Forderungseintreibung per Gericht. Artikel lesen
Wie wurden die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?
Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 132,30 |
ab 3 Jahren | € 141,50 |
ab 10 Jahren | € 164,20 |
ab 19 Jahren | € 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
- für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
- für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
- für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
- für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
- für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 19. Dezember 2023