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Steuernews für Klienten
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Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:
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Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?
Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen. Artikel lesen
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Wann haben Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben?
Eine Reihe von Tatbeständen verpflichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung. Artikel lesen
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2024
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant. Artikel lesen
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Übernahme der Homeoffice-Regelungen ins Dauerrecht
Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden? Artikel lesen
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Was ist ein Auskunftsbescheid?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Auskunftsbescheid beantragt werden? Artikel lesen
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Tipps, wie Mitarbeiter zu einem Spitzenteam werden
Vertrauensbasis, Führungsspanne, Kommunikation und Reflexion sind wesentlich für den Erfolg. Artikel lesen
Wo sind Informationen zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen zu finden?
Die Umsatzsteuer für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, beträgt aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes 0 %. Dies gilt nur, wenn die Lieferungen oder Installationen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Einfuhren durch den Betreiber erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird und dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird oder betrieben werden soll.
Weiters ist normiert, dass für die entsprechende Photovoltaikanlage bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingebracht worden ist (zu beachten ist eine Übergangsregelung für Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden).
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun in FAQs Antworten zu einigen Zweifelsfragen in folgenden Bereichen gegeben:
- Allgemeines
- Begünstigte Umsätze
- Betreiber
- Gebäude
- Sonstiges
Diese Informationen sind auf der Website des BMF (www.bmf.gv.at) unter Themen / Steuern / Für Unternehmer / Umsatzsteuer / Informationen zu finden (Stand Anfang Februar 2024).
Weiters wurden vom BMF Antworten zu Anfragen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria und der Landwirtschaftskammer publiziert. Auch wurden Informationen zu Fragen der Wirtschaftskammer in folgenden Bereichen veröffentlicht:
- Begünstigte Anlagen und Tätigkeiten
- Begünstigte Nebenleistungen und Zubehör
- Nachweise, Vertrauensschutz
- Begünstigte Betreiber
Diese Informationen sind auf der Website des BMF (www.bmf.gv.at) unter Rechtsnews / Steuern-Rechtsnews /Aktuelle Informationen und Erlässe /Fachinformationen-Umsatzsteuer zu finden (Stand Anfang Februar 2024).
Stand: 26. Februar 2024